Wertminderungsausgleich

Der Wertminderungsausgleich kommt in erster Linie bei der Erstattung von Unfallschäden durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zur Anwendung. Der Anspruch auf den Wertminderungsausgleich besteht in der Regel nur bei Fahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind. In Einzelfällen wie bei Oldtimer-Fahrzeugen kann ein Wertminderungsausgleich auch bei älteren Kraftfahrzeugen erfolgen. Der Wertminderungsausgleich wird üblicherweise durch einen Gutachter ermittelt. Er soll den Wertverlust eines an einem Unfall beteiligten Kraftwagens oder Motorrades ausgleichen. Die Hauptursache für den Wertverlust und den damit verbundenen Anspruch auf den Wertminderungsausgleich besteht darin, dass Fahrzeugkäufer in Deutschland für einen Unfallwagen selbst bei vollständiger Instandsetzung nur einen verringerten Gebrauchtwagenpreis zu zahlen bereit sind. Dennoch lehnen Gerichte zunehmen den Anspruch auf einen Wertminderungsausgleich bei Bagatellschäden ab.

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