Wertminderungsberechnung

Für die Wertminderungsberechnung maßgeblich ist, um welchen Betrag der Wiederverkaufswert eines beschädigten Kraftfahrzeugs aufgrund eines erlittenen Unfalles sinkt. Grundlage für die Wertminderungsberechnung ist, dass Fahrzeugkäufer in Deutschland für Unfallwagen nur verringerte Gebrauchtwagenpreise zu zahlen bereit sind. Grundsätzlich ist eine Wertminderungsberechnung nur erforderlich, wenn das beschädigte Fahrzeug ein Alter von maximal fünf Jahren aufweist, da bei älteren Modellen kein Wertverlust nach Unfällen angenommen wird. Von dieser Grundregel bestehen Ausnahmen bei besonders wertvollen Fahrzeugen, worunter vor allem Oldtimer zu verstehen sind. Zuständig für die Wertminderungsberechnung ist üblicherweise der Gutachter. Die im Internet verbreiteten Wertminderungsrechner geben lediglich Anhaltspunkte hinsichtlich der tatsächlichen Höhe des Wertverlustes.

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