Wertpapier- und Übernahmegesetz

Das Wertpapier- und Übernahmegesetz regelt die gesetzlichen Bestimmungen für den Erwerb von Wertpapieren, sofern der potentielle Erwerber durch den Wertpapierkauf die Mehrheit beziehungsweise die Kontrolle über die zu übernehmende Gesellschaft erwerben will. Eine weitere Voraussetzung für die Geltung des Wertpapier- und Übernahmegesetzes ist, dass die zu übernehmenden Wertpapiere am geregelten Markt in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union notiert werden, so dass die im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen. Das Ziel des WpÜG besteht darin, Kleinaktionäre vor den für sie negativen Folgen einer Übernahme zu schützen.

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