Das Wertpapier-Pensionsgeschäft, auch die Schreibweise Wertpapierpensionsgeschäft ist üblich, bezeichnet die vorübergehende Überlassung von Wertpapieren. Im Gegensatz zur Wertpapierleihe tritt bei einem Wertpapierpensionsgeschäft üblicherweise eine Geschäftsbank als Pensionsgeber auf, während es sich beim Pensionsgeber um eine Zentralbank oder um eine weitere Geschäftsbank handeln kann. Neben echten Wertpapierpensionsgeschäften mit einer Verpflichtung zum späteren Rückkauf beziehungsweise Rückverkauf durch beide Vertragspartner existiert das unechte Wertpapierpensionsgeschäft, bei welchem der Pensionsnehmer nicht zum Rückverkauf verpflichtet ist, während die Rückkaufverpflichtung des Pensionsgebers bestehen bleibt. Das Wertpapierpensionsgeschäft dient vorwiegend der Absicherung einer kurzfristigen Kreditaufnahme durch eine Geschäftsbank bei der Zentralbank oder einer anderen Bank.