Wiederanlagerabatt

Der Wiederanlagerabatt ist ein Begriff aus dem Bereich der Geldanlage in Investmentfonds. Wenn Anleger die ausgeschütteten Gewinnanteile nicht zur Auszahlung anfordern, sondern diese erneut anlegen, erhalten sie eine Ermäßigung auf den Ausgabeaufschlag. Diese Ermäßigung wird als Wiederanlagerabatt bezeichnet und erhöht auf Grund dessen, dass sie jährlich erneut gewährt wird, langfristig den wirtschaftlichen Erfolg des Anlegers bei Fondsanlagen. Die Höhe des Wiederanlagerabattes wird den Investoren eines Fonds zusammen mit der Höhe der Ausschüttung mitgeteilt. Die meisten Verträge sehen vor, dass die Gewinnanteile angelegt werden, sofern der Besitzer von Fondsanteilen keine anderslautende Weisung erteilt; entsprechend dieser Vereinbarung erfolgt auch die Anrechnung des Wiederanlagerabattes automatisch.

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