Wirtschaftlichkeitsnachweis

Ein Wirtschaftlichkeitsnachweis ist häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung. Des Weiteren verlangen Kreditinstitute einen solchen vor der Vergabe von Gewerbekrediten, da die Rückzahlung nur gewährleistet ist, wenn die mit dem Darlehen finanzierte Investition langfristig zu Gewinnen führt. Bei öffentlich-rechtlichen Investitionsmaßnahmen tritt die Kosten-Nutzen-Analyse an die Stelle des in der Privatwirtschaft üblichen Wirtschaftlichkeitsnachweises. Sie verfolgt vergleichbare Ziele, rechnet aber weiche Faktoren mit ein. So erzielt der öffentliche Personennahverkehr mit wenigen Ausnahmen keine vollständige Kostendeckung. Dennoch gilt er als wirtschaftlich, wenn der Kosten-Nutzen-Faktor unter Einbeziehung weicher Faktoren wie der nur durch ÖPNV-Verbindungen möglichen Teilhabe am öffentlichen Leben durch Nichtbesitzer eines eigenen Wagens höher als 1,0 ausfällt.

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