In der Wirtschaft bezeichnet die Wirtschaftlichkeitsprüfung die Kosten-Nutzen-Anlayse und stellt fest, ob eine geplante Maßnahme wirtschaftlich vertretbar ist. In vielen Fällen wie bei der Planung von Nahverkehrsleistungen ist die Wirtschaftlichkeitsanalyse erschwert, da die Nutzerzahlen eines neuen oder verbesserten künftigen Angebotes nur geschätzt werden können. Im Gesundheitswesen bezeichnet die Wirtschaftlichkeitsprüfung eine zusätzliche Kontrolle ärztlicher Leistungen und Verordnungen hinsichtlich ihrer Kostenstruktur, wobei die Überprüfung arztbezogen erfolgt. Eine Einzelfallprüfung findet grundsätzlich statt, wenn einzelne Ärzte auffällig viele beziehungsweise teure Medikamente verschrieben haben, des Weiteren erfolgt eine stichprobenartige Wirtschaftlichkeitsprüfung bei nach einem Zufallsprinzip auszuwählenden Ärzten. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nehmen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam vor.