Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss ist ein vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehener Ausschuss in Betrieben ab einhundert Arbeitnehmern. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Wirtschaftsausschuss führt der Betriebsrat durch, wobei er sich nicht auf Betriebsratsmitglieder beschränken muss. Der Wirtschaftsausschuss besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, von diesen muss mindestens eine Person zugleich dem Betriebsrat angehören. Die Arbeitnehmervertretung kirchlicher Arbeitgeber bildet ebenfalls einen Wirtschaftsausschuss, deren Mitglieder müssen aber zwingend aus eigenen Reihen stammen. Die Protokolle des Wirtschaftsausschusses sind für Betriebsratsmitglieder einsehbar. Der Unternehmer muss dem Wirtschaftsausschuss wesentliche Kenndaten der wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes mitteilen, eine gemeinsame Sitzung von Unternehmensführung und Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat stattfinden.

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