Wirtschaftsblockade

Mit einer Wirtschaftsblockade sanktionieren Staaten und Staatengemeinschaften das nicht erwünschte politische Verhalten anderer Gemeinschaften. Fachsprachlich wird die Wirtschaftsblockade als Embargo bezeichnet, häufiger als eine vollständige Wirtschaftsblockade kommt ein Waffenembargo vor. Eine Wirtschaftsblockade führt vorwiegend zu einer Unterbindung der Warenausfuhr in davon betroffene Staaten oder Staatengruppen, eine Einfuhrblockade ist jedoch ebenfalls möglich. In der Vergangenheit war eine Wirtschaftsblockade auch ein Mittel der Kriegsführung beziehungsweise eine Möglichkeit, einen gegnerischen Staat ohne Kriegshandlungen zu besiegen. Heute werden Wirtschaftsblockaden vornehmlich durch die UNO erlassen oder mit dieser abgestimmt und richten sich gegen Staaten, welche gegen Regeln des Völkerrechts verstoßen.

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