Zahlungsausgleichskonto

Ein Zahlungsausgleichskonto ist von Geschäftsbanken bei der Zentralbank ihres Landes zu führen und dient der Erfassung von Transaktionen im Zahlungsverkehr, wobei alle Buchungen sofort in Echtzeit vorgenommen werden. Das Zahlungsausgleichskonto soll am Ende eines Bankarbeitstages ausgeglichen sein, zumal die Zentralbanken einen negativen Saldo als Antrag auf die Inanspruchnahme der für die Bank kostenpflichtigen Spitzenrefinanzierungsfazilität verstehen. Für in Deutschland tätige Geschäftsbanken führt die Deutsche Bundesbank das jeweilige Zahlungsausgleichskonto. Das für ein Zahlungsausgleichskonto verwendete System wird als RTGS System bezeichnet und bedeutet ausgeschrieben Real Time Gross Settlement.

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