Zahlungsgarantie

Eine Zahlungsgarantie bedeutet, dass der Gläubiger die vereinbarte Zahlung tatsächlich erhält. Eine frühere Bezahlmethode mit Zahlungsgarantie stellte der Euroscheck (Eurocheque) dar, bei welchem die tatsächliche Garantie rechtlich durch die zugehörige Scheckkarte und deren Nummer ausgedrückt wurde. Schecks mit Zahlungsgarantie dürfen lediglich als bestätigte Bundesbankschecks mit sofortiger Belastung des Girokontos ausgestellt werden und gelten Zahlungsmittel bei Grundstücksversteigerungen und bei weiteren eine sofortige (teilweise) Zahlung erforderlich machenden Rechtsgeschäften. Heutige elektronische Zahlungsverfahren bedürfen keiner Garantie mehr, da die Kontodeckung sofort online überprüfbar ist. Ein Avalkredit wirkt faktisch als Zahlungsgarantie, da der Bürgschaftsgeber die Rückzahlung des Kredites bei Ausfall des Darlehensnehmers zusagt.

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