Das Zahlungsgebaren bezeichnet das tatsächliche Verhalten natürlicher und juristischer Personen bei von ihnen zu leistenden Zahlungen. Es kann sich sowohl auf die Rechtzeitigkeit der Zahlungsleistungen als auch auf die grundsätzliche Bereitschaft zu Zahlungen beziehen. Bei Privatpersonen und den meisten Unternehmen bestimmt sich das Zahlungsgebaren durch die rechtzeitige Begleichung ihrer Rechnungen. Ein schlechtes Zahlungsgebaren wird nicht zwingend durch eine schlechte finanzielle Lage, sondern teilweise auch durch das Vergessen der rechtzeitigen Bezahlung oder durch bewusste Zahlungsversäumnisse trotz Zahlungsfähigkeit bestimmt. Ein schlechtes Zahlungsgebaren eines Schuldners führt häufig dazu, dass seine Gläubiger ihrerseits Rechnungen nur verspätet bezahlen können. Bei Versicherungsgesellschaften gehört zum Zahlungsgebaren auch die Bereitschaft, eine bestehende Leistungspflicht anzuerkennen.