Zahlungsvereinbarung

Rechtlich gesehen stellt jede Absprache über eine nicht sofort bei Lieferung zu erfolgende Zahlung eine Zahlungsvereinbarung dar. Die Zahlungsvereinbarung enthält Angaben über die Daten der einzelnen Fälligkeiten sowie über die Höhe der jeweils zu entrichtenden Beträge. Im üblichen Sprachgebrauch wird als Zahlungsvereinbarung häufig eine nachträgliche Vereinbarung über eine Ratenzahlung verstanden. Eine Zahlungsvereinbarung erleichtert nicht nur dem Schuldner die Begleichung seiner Schulden, sondern verringert zugleich die Wahrscheinlichkeit des Forderungsausfalles für den Gläubiger. In einigen Fällen handelt es sich bei den umgangssprachlich als Ratenzahlungen bezeichneten Vorgängen wie die Teilzahlung der Energierechnung rechtlich um eine Zahlungsvereinbarung. Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsvereinbarung stellt der Gläubiger oftmals den gesamten offenstehenden Betrag fällig, was bei Ratenkrediten grundsätzlich nicht zulässig ist.

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