Zahlungsverjährung

Umgangssprachlich und im weiteren Sinn bezieht sich der Begriff der Zahlungsverjährung auf jede auf Grund eines Fristablaufes nicht mehr einklagbare Forderung. In der Fachsprache bezeichnet die Zahlungsverjährung einen Sachverhalt aus dem Steuerrecht. Nach Paragraph 228 der deutschen Abgabenordnung erlischt der Anspruch auf die Begleichung einer Steuerschuld nach fünf Jahren. Diese Frist wird jedoch durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen, wozu bereits eine von der Finanzbehörde verschickte Mahnung ausreicht. Die für eine Zahlungsverjährung maßgebliche Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem ein Steuerbescheid erstellt wurde, sofern für einzelne Steuerarten keine anderen Regeln erlassen wurden.

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