Zinsabschlag

Bei einem Zinsabschlag werden durch Zinsen gewonnene Einnahmen versteuert. Der Steuersatz liegt bei 25% des Zinsertrags, dazu wird auch der Solidaritätszuschlag abgezogen und eventuell die Kirchensteuer. Um die Versteuerung der Kapitalerträge zu verhindern kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Dieser muss bei einem Kreditinstitut eingereicht werden. Dabei darf dieser Betrag bei einer alleinstehenden Person bei maximal € 801,00 liegen. Diese Summe kann auch auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden, darf aber diesen Betrag nicht überschreiten. Wird kein Freistellungsauftrag eingereicht, wird ein Zinsabschlag einbehalten und dann direkt an das Finanzamt abgeführt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese Beträge vom Finanzamt zurückzuerhalten. Diese werden auf der Steuerbescheinigung des Kreditinstituts aufgeführt und können im Zuge der Einkommensteuererklärung zurückerstattet werden.

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