Zinsabschlagsteuer

Unter der Zinsabschlagsteuer versteht man eine Steuer, die bei Einnahmen durch Zinsen anfallen kann. Durch Anwendung der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge mit einem Satz in Höhe von 25% besteuert, zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag fällig und in einigen Bundesländern auch die Kirchensteuer. Damit die Abgeltungssteuer nicht abgezogen wird, muss ein Freistellungsauftrag bei einer oder mehreren Banken erteilt werden. Bei einer alleinstehenden Person beträgt der Freibetrag maximal € 801,00, bei Ehepaaren liegt dieser Betrag bei maximal € 1.602,00. Bei der Nichterteilung eines Freistellungsauftrags werden die einbehaltenen Zinsen direkt an das Finanzamt abgeführt, können jedoch dann im Zuge der Einkommensteuererklärung durch Vorlegen der Steuerbescheinigung der Bank wieder zurückerhalten werden.

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