Zollaussetzung

Die Grundlage für Zollaussetzungen bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Normalerweise ist ein bestimmter Zollsatz zu entrichten, dies ist bei einer Aussetzung nicht der Fall. Entweder ist eine vollständige oder eine teilweise Zollaussetzung per Verordnung möglich. Für die gesamte Dauer einer Zollaussetzung gilt diese Ausnahmeregelung dann für unbegrenzte Mengen von Gütern. Zollaussetzungen sollen unter anderem dazu beitragen, die Wirtschaft in der Europäischen Union zu stärken, für neue Arbeitsplätze zu sorgen oder auch die Strukturen zu modernisieren. In den meisten Fällen werden diese Zollausnahmen bei Gütern wie Halbfertigwaren, Rohstoffen oder Teilen gemacht, die nicht innerhalb der EU erhältlich sind.

^