Um eine Zollbefreiung zu erhalten, ist unter anderem der Verwendungszweck eines Guts relevant. Die Details zu einer solchen Befreiung sind im europäischen und im nationalen Zollrecht sowie in verschiedenen Vorschriften und Verordnungen zu finden. Bei Sendungen, die keinen besonders großen Wert haben, muss zum Beispiel überprüft werden, ob diese zollfrei sind und ob auch keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden muss. Bei einem Gesamtwert unter 22 Euro ist dies der Fall und es liegt derzeit automatisch eine Zollbefreiung vor, Versender und Empfänger sind hierbei nicht weiter relevant. Bei dem Wert einer Sendung zwischen 22 und 150 Euro ist zwar kein Zoll zu entrichten, jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer. Informationen zum Inhalt einer Sendung werden in einer Zollinhaltserklärung angegeben.