Bei Zollfreigebieten handelt es sich um Gebiete, in denen das Zollrecht und die Zollvorschriften nicht gelten. Ein Beispiel hierfür sind Lager, die sich in Häfen befinden. Darüber, welche Tätigkeiten in einem Freigebiet ausgeführt werden, sind die Zollbehörden im Vorfeld zu informieren. Damit es den Behörden möglich ist, die Gegend außerhalb eines solchen Freigebiets überwachen zu können, müssen diese Gebiete mit einer Umzäunung versehen werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Güter entgegen den rechtlichen Bestimmungen aus einem Freigebiet entfernt werden. Das Betreten eines Freigebiets muss von den Zollbehörden erlaubt werden. Personen oder Beförderungsmittel können beim Erreichen eines Freigebiets und auch beim Verlassen desselben vom Zollamt überprüft werden.