Zollgebühren

Zollgebühren im engeren Sinn umfassen nur die zusätzlich zu den eigentlichen Zöllen zu zahlenden Gebühren für die Zollabfertigung und die an eine Zollbehörde zu entrichtenden Bearbeitungsentgelte für an diese gerichtete kostenpflichtige Anträge. Eventuell anfallende Versäumniszuschläge und Mahnkosten können ebenfalls zu den Zollgebühren im engeren Sinn gerechnet werden. In der Praxis werden die anfallenden Zölle häufig ebenfalls zu den Zollgebühren gerechnet. Zölle fallen für Warenlieferungen von und nach nicht innerhalb der EU gelegenen Zielen an, sofern nicht im Einzelfall für bestimmte Waren beziehungsweise Staaten Zollfreiheit besteht. Innerhalb der EU wurden Zölle generell abgeschafft, da sich diese als einheitlicher Wirtschaftsraum versteht.

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