Ein Zollgutlager ist ein Lagerraum, in welchem noch nicht verzollte Gegenstände gelagert werden. Die Führung eines Zollgutlagers erfolgt in Absprache mit der zuständigen Zollbehörde. Die Pflicht zur Verzollung entsteht, wenn die grundsätzlich zollpflichtige Ware das Zollgutlager verlässt, da sie erst dann als eingeführt betrachtet wird. Zollgutlager werden traditionell in Hafengebieten errichtet und dienen auch dem Umschlag von dort nur umzuladender Ware. Damit gilt die von einem Schiff abgeladene und später auf ein anderes Schiff aufgeladene Ware zollrechtlich nicht als eingeführt, da das Zollgutlager als Transitbereich eingestuft wird. Die Bedeutung von Zollgutlagern hat auf Grund der Gründung der Zollgemeinschaft der EU abgenommen, da sie nur noch für Nichtgemeinschaftswaren erforderlich sind.