Zollkodex

Der Zollkodex ist eine Verordnung der EU und dient der Vereinheitlichung von Zollvorschriften innerhalb der Gemeinschaft. Der Zollkondex wird als ZK abgekürzt und wurde 1992 erlassen und im Januar 1993 gültig. Dem Zollkodex ging ein gemeinsamer Zolltarif voraus, welcher 1968 erstmals vereinbart wurde. Die Hauptaufgabe des Zollkondex besteht darin, die Erhebung von Zöllen gegenüber Drittstaaten zu vereinheitlichen. Der Zollkodex der EU wird sowohl durch eine Durchführungsverordnung als auch durch einzelne nationale Bestimmungen ergänzt. Nationale Bestimmungen dürfen jedoch nicht im Widerspruch zum Zollkodex stehen, ihm widersprechende nationale Gesetze der Mitgliedsstaaten sind automatisch ungültig. Neben der Vereinheitlichung der Zollvorschriften gegenüber Drittstaaten ist die grundsätzliche Zollfreiheit innerhalb der EU einschließlich des EWR Grundbestandteil des Zollkodex.

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