Zollkontingente sind bestimmte Kontingente bei der Einfuhr einzelner Waren, welche frei von Zollabgaben bleiben. Anstelle der vollständigen Befreiung von Einfuhrzöllen kann die Vergünstigung der Zollkontingente auch in einem reduzierten Zollsatz bestehen. Wenn die Zollkontingente erschöpft sind, gelten die regulären Zollsätze. Die Europäische Union setzt Zollkontingente für einzelne Waren ein, deren Einfuhr in einem geringen Umfang nicht durch Zollentgelte behindert werden soll. Ebenso besteht die Möglichkeit, durch die bilaterale Vereinbarung von Zollkontingenten den Güteraustausch zwischen zwei Staaten oder Staatengemeinschaften zu fördern. Innerhalb der Europäischen Union ist auf Grund der Zollgemeinschaft diese anstelle der einzelnen Staaten für die Festlegung von Zollkontingenten zuständig.