Zollkosten

Zollkosten im engeren Sinn setzen sich aus den Zollgebühren und den Zöllen zusammen. Die Zollgebühren sind zusätzlich zu den Zöllen erhobene Bearbeitungsgebühren für die Bearbeitung kostenpflichtiger Anträge durch eine Zollbehörde, des Weiteren lassen sich Versäumniszuschläge und bei nicht pünktlicher Zahlung anfallende Mahnkosten in Zollangelegenheiten diesen zurechnen. Im weiteren Sinn umfassen die Zollkosten zusätzlich zu den an eine Zollbehörde zu zahlenden Leistungen auch die im Betrieb für die Bearbeitung von Zollerklärungen und für weitere mit der Verzollung zusammenhängende Tätigkeiten anfallenden Kosten den Zollkosten zurechnen. Zollkosten entstehen je nach Zollpflicht sowohl durch Einfuhrzölle als auch durch Ausfuhrzölle. Bei der Preiskalkulation sind Zollkosten zu den Warenbezugskosten zu rechnen.

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