Zollschuldner

Zollschuldner ist die Person, welche zur Abgabe einer Zollerklärung und zur Bezahlung der fälligen Zölle verpflichtet ist. In den meisten Fällen ist der Importeur einer Ware zugleich der Zollschuldner, das gilt auch für Privatpersonen, wenn sie zollpflichtige Waren im Ausland bestellen oder von einer Urlaubsreise mitbringen. Im Einzelfall regelt der europäische Zollkodex als Grundlage des Zollrechts, wer als Zollschuldner gilt. Für die Bezahlung der Zollschuld wird dem Zollschuldner ein Zollbescheid zugestellt, als solcher gilt rechtlich auch die mündliche Mitteilung des Zollbeamten über die Höhe des zu entrichtenden Zolls. Zollschuldner sind zur aktiven Meldung zollpflichtiger Waren verpflichtet.

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