Zollrecht

In historischer Sicht bestand das Zollrecht in der Berechtigung, Zölle zu erheben. Im Römischen Reich hatten die Zöllner das Recht, nach eigenem Ermessen einen Zuschlag auf den abzuführenden Zolltarif zu erheben. Während des Mittelalters verfügten einzelne Adelige über das Zollrecht, woraus sie den größten Teil ihrer Einnahmen erzielten. Heute besteht das Zollrecht aus den Bestimmungen zur Erhebung von Einfuhrzöllen und Ausfuhrzöllen bis hin zu Strafzöllen, wobei in den Staaten der EU der Zollkodex als Gemeinschaftsrecht gilt. Dieses kann von einzelnen Staaten ergänzt werden, in Deutschland ist die Abgabenordnung ein Bestandteil des Zollrechts. Zu den in Deutschland vom Zoll einzutreibenden Abgaben gehören auch rein inländische Abgaben wie die Biersteuer.

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