Abandon

Der Begriff Abandon stammt aus der französischen Sprache und meint den Verzicht auf die Ausübung eines Rechtes, damit aus diesem keine rechtliche Verpflichtung erwächst. In der Praxis kommt dieses Recht häufig in der Versicherungswirtschaft zur Anwendung, wenn der Versicherer einen pauschalen Betrag zur Schadensregulierung anbietet und auf den exakten Nachweis der realen Schadenshöhe verzichtet. In diesem Fall befreit sich die Versicherungsgesellschaft von der rechtlichen Verpflichtung, möglicherweise einen die pauschalisierte Entschädigung übersteigenden Betrag zahlen zu müssen. Ebenfalls von einer Abandon wird gesprochen, wenn ein versicherter Gegenstand gegen die Zahlung der Versicherungssumme der Versicherungsgesellschaft zur Verwertung überlassen wird. Die Vereinbarung der Abandon ist in vielen Versicherungsverträgen üblich.

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