Der Begriff Abgabenüberhebung bezieht sich in der üblichen Anwendung nicht auf staatliche Abgaben, sondern auf Gebühren, welche durch gesetzliche oder standesrechtliche Regulierungen beschränkt sind, üblicher ist entsprechend die Verwendung des Begriffs Gebührenüberhebung. Eine solche begehen Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger oder Amtspersonen, indem sie höhere Gebühren als zulässig erheben. Die Ahndung einer Gebühren- oder Abgabenüberhebung erfolgt durch eine in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt werdende Freiheitsstrafe oder durch eine Geldstrafe. Eine Abgabenüberhöhung liegt auch vor, wenn die im Übermaß berechneten Gebühren an den Staat, die Gemeindekasse oder eine andere öffentliche Stelle weitergeleitet werden.