Ablösungsrecht

Das Ablösungsrecht ist im Zivilrecht geregelt und meint das Recht eines Dritten, die Forderungen eines Schuldners an dessen Gläubiger zu bezahlen. Anschließend an diesen Vorgang wird der die Zahlung übernommen habende Dritte zum Gläubiger gegenüber dem Schuldner. Das Ablösungsrecht tritt immer dann ein, wenn der zahlende Dritte durch die Nichtzahlung einen Nachteil erleiden würde. Ein relativ häufiger Fall für die Anwendung des Ablösungsrechts ist die Bezahlung der Stromkosten für den Allgemeinstromzähler an den Energieversorger, wenn der Vermieter diese Zahlung nicht erbringt und die Heizung im Winter ohne Strom nicht funktioniert. In diesem Fall vermeidet der Mieter durch die Anwendung des Ablösungsrechts eine Sperrung des Stromzählers, die gezahlten Beträge kann er anschließend mit der Miete verrechnen oder vom Vermieter zurückfordern.

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