Absatzleistung

Die Absatzleistung bezeichnet den für den Verkauf und Vertrieb bestimmten Anteil der Leistungen eines Betriebes. Neben den Absatzleistungen fallen in Betrieben auch Leistungen für den internen Bedarf des Unternehmens an. Die Absatzleistungen werden den entsprechenden Kostenträgern zugerechnet, sofern das möglich ist, andere Kosten werden als Absatzgemeinkosten in die betriebliche Kostenrechnung eingestellt. Eine einfache Definition bezeichnet als Absatzleistung alle Leistungen und Produkte eines Unternehmens, welche Kunden käuflich erwerben können. Bei der Berechnung der Absatzleistung eines konkreten Zeitraumes müssen sowohl die bezahlten als auch die lediglich berechneten und noch nicht fälligen Umsätze berücksichtigt werden.

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