Abschlussverfahren

Das Abschlussverfahren bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft sowie in den Rechtswissenschaften eine Vorgehensweise, mittels welcher eine einstweilige Verfügung bestandskräftig gemacht wird. Der Schuldner eines Abschlussverfahrens wird durch ein mit einer Fristsetzung und einer Klageandrohung verbundenes Schreiben dazu aufgefordert, eine Abschlusserklärung abzugeben. Im Rahmen der schulischen und universitären Ausbildung beschreibt das Abschlussverfahren, auf welche Weise Schulabschlüsse erworben werden können; so sehen die Abschlussverfahren der meisten Bundesländer vor, dass die Versetzung in die elfte Klasse eines Gymnasiums der Fachoberschulreife entspricht, während der Erwerb dieser an einer Realschule am Bestehen der Abschlussprüfung gebunden ist. Ebenfalls als Abschlussverfahren bezeichnet wird der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss.

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