Abschöpfungstarif

Der Begriff Abschöpfungstarif stammt aus dem Länderfinanzausgleich. Zum teilweisen Ausgleich der Einnahmen zwischen Ländern mit hohen und mit geringen Steuereinnahmen wurde der Länderfinanzausgleich geschafften, welcher den Bundesländern mit geringen Einnahmen die Unterstützung durch die Länder mit hohen Einnahmen zusichert. Der Tarif, mittels dessen der Länderfinanzausgleich berechnet wird, gilt aus der Sicht der Nehmerländer als Zuweisungstarif und aus Sicht der Geberländer als Abschöpfungstarif. Eine zweite Bedeutung hat der Begriff Abschöpfungstarif im Zollrecht, wo er sich auf eine der Möglichkeiten zur Berechnung der Zollhöhe bezieht und den wirtschaftlichen Vorteil, welcher durch die Einfuhr der Waren anstelle der Produktion im Zollinland entsteht, teilweise abschöpft.

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