Als Abzahlungsgeschäft gilt die direkte Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Händler, der heute übliche Begriff lautet Ratenkauf. Trotz der Ähnlichkeit der Bezeichnung wird das Abzahlungsgeschäft nicht als Abzahlungskredit, sondern als Annuitätendarlehen abgewickelt, da die Monatsrate und nicht der Tilgungsbetrag währen der Laufzeit - mit Ausnahme einer Rundung bei der ersten oder letzten Rate - unverändert bleibt. Für den Verbraucher ist das Abzahlungsgeschäft oft mit geringeren Zinssätzen als ein Bankkredit verbunden, allerdings ist der eine Ratenzahlung anbietende Händler nicht zwangsläufig der billigste. Bei Lieferungen an gewerbliche Abnehmer wird das Abzahlungsgeschäft zumeist als Warenkredit bezeichnet.