Abzahlungsplan

Die Übersichten zu Zahlungsterminen bei Abzahlungskrediten und Ratenzahlungsvereinbarungen können als Abzahlungspläne bezeichnet werden, überwiegend ist mit dem Begriff jedoch eine nachträgliche Vereinbarung zur Rechnungsbegleichung oder Schuldentilgung gemeint. Der Schuldner vereinbart mit dem Gläubiger einen Abzahlungsplan, wenn er mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten ist und diese nicht in einer Summe bezahlen kann. Bei einer nachträglichen Vereinbarung zur Ratenzahlung einer Stromrechnung handelt es sich tatsächlich um einen Abzahlungsplan. Gläubiger schließen Abzahlungspläne zumeist mit der Maßgabe ab, dass diese bereits beim ersten weiteren Zahlungsverzug hinfällig werden. Die meisten Unternehmen schließen Abzahlungspläne nur oder bevorzugt über überschaubare Zeiträume von bis zu sechs Monaten ab.

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