Äquivalenzeinkommen

Bei der Ermittlung des Äquivalenzeinkommens wird das Nettoeinkommen eines Haushalts berücksichtigt sowie die von diesem Einkommen lebenden Personen und deren Alter. Hier gilt ein EU-Standard, es wird die OECD-Skala verwendet. So wird jeder Person in einem Haushalt ein Bedarfsgewicht zugeteilt. Hierzu wurde ein Gewichtungsschlüssel, eine Äquivalenzskala, festgelegt. Die ersten beiden erwachsenen Personen eines Haushalts werden grundsätzlich mit dem Gewicht 1 bezeichnet. Weitere Personen erhalten die Gewichte 0,5 oder 0,3. Es wird davon ausgegangen, dass Gesamteinkommen von Haushalten unterschiedlicher Größe nicht miteinander verglichen werden können. Größere Haushalte weisen bessere Möglichkeiten zur Einsparung auf. Diese werden auch als Einspareffekte oder Economies of sale bezeichnet. Die Berechnung des Äquivalenzeinkommens dient unter anderem der Ermittlung von Einkommensverteilung oder Armut.

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