Aktiennennwert

Der Aktiennennwert hat auf dem heutigen Aktienmarkt keine tatsächliche Bedeutung mehr. Vor der Einführung der Gemeinschaftswährung Euro bestand jedoch die Pflicht, Aktien mit einem Nennwert auszuzeichnen. Dieser betrug zunächst fünfzig DM und wurde später auf fünf DM verringert. Entgegen einer häufig verbreiteten Vermutung entsprach der frühere Aktiennennwert nicht dem Emissionspreis, vielmehr wurde dieser unabhängig davon berechnet. Heute hat sich die nennwertlose Aktie an der Börse weitgehend durchgesetzt, in anderen Fällen beläuft sich der Mindestnennwert auf einen Euro. Wenn für einzelne Aktien weiterhin ein Nennwert besteht, ist dieser auf den einzelnen Stücken aufgedruckt; allerdings ist die Ausfertigung effektiver Stücke fast komplett durch die Girosammelverwahrung abgelöst. Wenn ein Aktiennennwert festgelegt wurde, drückt dieser den Anteil einer Aktie am Grundkapital der Gesellschaft aus.

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