Die Amortisationszeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen sich eine getätigte Investition refinanziert. In der Betriebswirtschaft werden bei der Berechnung der Amortisationszeit auch Abschreibungen berücksichtigt, während diese bei der Ermittlung der entsprechenden Zeit in der Wirtschaftslehre des Haushaltes unberücksichtigt bleiben. Die Amortisationszeit kann nur vorab mittels einer Formel errechnet werden, wenn der aus einer Investition resultierende Rückfluss vorab feststeht, in anderen Fällen ist nur die nachträgliche Feststellung der Amortisationszeit beziehungsweise der zwischenzeitlich erfolgten Amortisation möglich. Abweichend von der eigentlichen betriebswirtschaftlichen Definition berücksichtigen Betriebe bei der Investitionsplanung zur Errechnung der Amortisationszeit die anfallenden Abschreibungen nicht immer.