Das Anerbenrecht bezeichnet eine besondere Regelung bei der Vererbung landschaftlicher Güter, welche an einen einzigen Erben vererbt werden dürfen, ohne dass andere Erbberechtigte eine der üblichen Praxis entsprechende Entschädigung erhalten. Das Anerbenrecht muss nicht zwingend den ältesten Sohn begünstigen, je nach Ausgestaltung kann das älteste oder das am ehesten für die landwirtschaftliche Tätigkeit qualifizierte Kind als alleiniger Hoferbe eingesetzt werden. In Deutschland gilt das Anerbenrecht nicht als Bundesrecht, es ist jedoch in einigen Bundesländern im Rahmen einer abweichenden Erbfolge für landwirtschaftliche Höfe festgelegt, wobei sich das entsprechende Recht in Baden-Württemberg je nach Landesteil unterscheidet. Das grundlegende Ziel des Anerbenrechts besteht darin, die Teilung eines landwirtschaftlichen Hofes zu vermeiden.