Angebotsabgabe

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ist die Angebotsabgabe die Antwort auf diese mit verbindlichen Preisen und Qualitätszusagen. Im Rahmen allgemeiner Geschäftsbeziehungen bezeichnet das Angebot die aufgefordert oder unaufgefordert erteilte Willenserklärung über die Bereitschaft, zu einem bestimmten Preis zu liefern. In diesem Fall muss die Angebotsabgabe bis zum in der Ausschreibung genannten Termin erfolgen, damit das Angebot berücksichtigt werden kann. Auch in diesem Fall ist das Angebot durch die Angebotsabgabe verbindlich, die Rechtsverbindlichkeit kann jedoch durch zusätzliche Angaben wie freibleibend aufgehoben werden. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich auch bei der Speisekarte eines Restaurants oder der Preisliste eines Handwerkers um eine Angebotsabgabe, welche man annehmen oder auch ablehnen kann.

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