Angebotsbindefrist

Die Angebotsbindefrist bezieht sich darauf, bis zu welchem Termin der potentielle Leistungserbringer an sein Angebot gebunden ist. Eine Angebotsbindungsfrist kann sowohl vom potentiellen Auftraggeber als auch vom Auftragsnehmer festgelegt werden. Ohne eindeutige Festlegung der Bindefrist in der Ausschreibung oder im Angebot gilt die gesetzliche Angebotsbindefrist. Wenn der Auftraggeber den Auftrag innerhalb der Angebotsbindefrist erteilt, ist der Anbietende zur Lieferung beziehungsweise Dienstleistung verpflichtet. Eine Vertragsannahme nach Ablauf der Angebotsbindungsfrist kann der Anbietende akzeptieren, er kann sie aber auch verweigern oder auf einer Nachbesserung infolge zwischenzeitlich gestiegener Kosten bestehen. Bei freibleibenden Angeboten gelten hinsichtlich der Angebotsbindefrist abweichende Regelungen.

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