Angeld

Angeld ist ein weitgehend veralteter Begriff für eine Anzahlung und bezieht sich darauf, dass eine Rechnung in Raten bezahlt werden soll. In vielen Fällen wird ein Angeld als erster Teilbetrag der Zahlung vereinbart, während die Höhe der Raten vom Kaufpreis zuzüglich eines eventuellen Teilzahlungsaufschlages und abzüglich der geleisteten Anzahlung berechnet wird. Außer bei der Ratenzahlung wenden Händler das Angeld als Anzahlung für die Reservierung einer Ware an. Das Angeld als Zahlung für die Reservierung, wenn der Kunde nicht genügend Geld mit sich führt, ist angesichts der Verbreitung der Kartenzahlung unüblich geworden. Einige Händler verzichten gegen die Stellung eines Angeldes jedoch vorübergehend auf den anderweitigen Verkauf von Waren und reservieren diese für einen Kunden. In diesem Fall ist der Kaufvertrag für den Kunden nicht bindend, so dass er im Falle des Nichtkaufes das gezahlte Angeld zurückerhält.

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