Anlagevermögen

Das betriebliche Anlagevermögen umfasst die langlebigen und grundsätzlich zum Gebrauch bestimmten Wirtschaftsgüter eines Unternehmens. Im Rahmen der Volkswirtschaft wird das Anlagevermögen aus allen Gütern bezeichnet, welche mindestens ein Jahr lang mehrfach in den Produktionsprozess eingebunden wurden. Die Wirtschaftslehre des Haushaltes bezeichnet als Anlagevermögen das langfristig angelegte Geldvermögen der Privatpersonen. Das betriebliche Anlagevermögen wird zum Anschaffungspreis abzüglich der Abschreibungen bewertet; keinem Wertverlust unterliegende Teile des Anlagevermögens wie Grundstücke werden auch bei zwischenzeitlichen Wertsteigungen mit dem Anschaffungspreis berücksichtigt. Typische Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens sind immaterielle Werte wie Konzessionen und Patente, Sachanlagen und Finanzanlagen.

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