Anliegerleistung

Als Anliegerleistung gilt bei der Erschließung von Grundstücken für die Baureife jede vom Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer zu erbringende Tätigkeit. Eine zweite Bedeutung des Begriffs der Anliegerleistung bezieht sich auf die finanzielle Beteiligung von Grundstückseigentümern bei Baumaßnahmen an der Straße. Anliegerleistungen werden überwiegend erhoben, wenn es sich bei den entsprechenden Straßen um Gemeindestraßen handelt, bei Bundesstraßen gilt die Nutzung der Straße durch die Anlieger als im Vergleich ihrer Benutzung durch den Fernverkehr als geringfügig. Der Begriff Anliegerleistung wird vorwiegend in Österreich verwendet, während in Deutschland die Bezeichnung als Ausbaubeitrag üblicher ist.

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