Anschaffungskosten

In der Betriebswirtschaft setzen sich die Anschaffungskosten aus dem Preis für ein Wirtschaftsgut sowie den mit der Beschaffung verbundenen Kosten zusammen. Die einem konkreten Wirtschaftsgut direkt zurechenbaren Nebenkosten werden neben dem Kaufpreis aktiviert, während Verwaltungsgemeinkosten als nicht direkt einem Gut zuzuordnende Kosten nicht aktiviert werden. Neben den direkt fälligen kennt die Betriebswirtschaftslehre nachträgliche Anschaffungskosten, diese fallen zeitnah nach der Beschaffung für die Nutzbarmachung oder für die betriebsgerechte Optimierung des angeschafften Gutes an. Die Wirtschaftslehre des Haushaltes rechnet hingegen alle mit der Beschaffung von Konsumgütern durch Verbraucher verbundene Kosten zu den Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen steuerlich absetzbar.

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