Ausgeglichener Staatshaushalt

Ein ausgeglichener Staatshaushalt im eigentlichen Sinn ist ein staatlicher Haushalt, dessen Ausgabenseite dieselbe Höhe wie die Einnahmeseite aufweist, ohne dass Kredite zur Deckung der Mehrausgaben oder Überführungen eines eventuellen Überschusses in den Vermögenshaushalt vorgenommen wurden. Die gesetzliche Verpflichtung zu einem nominell ausgeglichenen Staatshaushalt kann in den meisten Staaten nur durch eine regelmäßige Kreditaufnahme zum Ausgleich des Haushaltes erfüllt werden, so dass die Staatsverschuldung fast aller Länder zunimmt. Deutschland erreichte einen ausgeglichenen Staatshaushalt im eigentlichen Sinn in den Jahren 1969 und 2007. Ein ausgeglichener Staatshaushalt gilt zwar volkswirtschaftlich als erstrebenswert, je nach Konjunkturlage kann aber eine vorübergehende Neuverschuldung des Staates zum Zweck der Konjunkturförderung sinnvoll sein.

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