Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung dient dem Krankenversicherungsschutz außerhalb Deutschlands. Ihre häufigste Variante ist die Auslandskrankenversicherung, welche maximal sechs Wochen nach dem jeweiligen Reiseantritt gültig ist. Bei Krankheitskosten innerhalb der EU und einem anderen Land, mit welchem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Basisversorgung, während die Auslandskrankenversicherung die Mehrkosten beziehungsweise die seitens der GKV nicht erstattungsfähigen Aufwendungen trägt. Wenn eine Reise länger als sechs Wochen andauern soll, ist der Abschluss einer gesonderten Krankenversicherung erforderlich, auch wenn der Urlauber über eine Jahrespolice in der Reisekrankenversicherung verfügt. Der Abschluss eines Jahresversicherungsvertrages empfiehlt sich für Bewohner grenznaher Regionen, da damit auch Tagesreisen abgesichert sind.

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