Außensteuergesetz (AStG)

Das Außensteuergesetz regelt die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen. Ist eine deutsche natürliche oder juristische Person mit mehr als 50% Anteilseigner einer Gesellschaft im Ausland, die in einem Niedrigsteuerland betrieben wird, so müssen Aktiv-Einkünfte nachgewiesen werden. So kann eine Hinzurechnungsbesteuerung mit negativen finanziellen Folgen vermieden werden. In einem Niedrigsteuerland liegt die Ertragssteuer bei unter 25%. Werden statt aktiver Einkünfte passive erwirtschaftet, wird der deutsche Anteilseigner mit den Dividenden belastet. Es gibt jedoch auch Einkünfte, die grundsätzlich als aktiv gelten. In diesen Bereich fallen unter anderem Einkünfte aus Bankgeschäften und Versicherungsgeschäften oder aus Produktionstätigkeiten. Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden stets als aktiv eingestuft.

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