Als Auszahlungsbeleg kann sowohl der für eine Auszahlung auszufüllende Beleg als auch das Dokument über die erfolgte Auszahlung bezeichnet werden. Bei einer Barauszahlung am Bankschalter ist ein vom Kontoinhaber unterschriebener Auszahlungsbeleg vorzulegen; verschiedene Geldinstitute haben das Verfahren abgeändert und ersetzen den Beleg auch bei der persönlichen Geldauszahlung durch die Eingabe der Geheimzahl. In vielen Fällen erhält der Kontoinhaber eine Kopie des Auszahlungsbeleges, mit dessen Hilfe er die korrekte Verbuchung der entsprechenden Summe überprüfen kann. In der Buchführung weist ein Auszahlungsbeleg nach, dass eine verbuchte Auszahlung tatsächlich erfolgt ist. In vergleichbarer Weise verwendet der Einzelhandel Auszahlungsbelege, wenn er den Gegenwert bei Warenrückgaben bar auszahlt.