Auszahlungslimit

Ein Auszahlungslimit kann als Mindestbetrag und als Höchstbetrag festgelegt werden. Auf Webseiten zum Erzielen eines Nebenverdienstes besteht nahezu immer ein Auszahlungslimit, vor dessen Erreichen eine Auszahlung nicht oder nur gegen den Abzug anteiliger Kosten möglich ist. Bei Girokonten und Kreditkarten besagt das Auszahlungslimit, welche Summe der Kontoinhaber maximal als Bargeld anfordern kann. Die meisten Karten verfügen über ein Auszahlungslimit je Tag und ein gesondertes Limit je Woche; höhere Auszahlungen sind bei Girokonten am Schalter und nach Voranmeldung grundsätzlich möglich. Für Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten hat der Gesetzgeber ein Auszahlungslimit festgelegt. Bei Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist besteht ohne Kündigung ein Auszahlungslimit in Höhe von überwiegend zweitausend Euro je Kalendermonat oder innerhalb von dreißig Zinstagen.

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