Bagatellsteuern

Bagatellsteuern sind Steuern, welche nur einen geringen Ertrag einbringen, obgleich sie häufig nur mit großem Aufwand eingetrieben werden können. Der Begriff der Bagatellsteuer bezieht sich ausschließlich auf die Höhe des Steuerertrages, während Steuerpflichtige einzelne Bagatellsteuern wie die Hundesteuer durchaus als hoch empfinden mögen. Bagatellsteuern können vom Bund ebenso wie Ländern und Kommunen erhoben werden und dienen oft stärker der Lenkung als dem Erzielen von Einnahmen. So reizen viele Städten und Gemeinden die maximale Höhe der Spielautomatensteuer aus, da sie auf diese Weise die Ansiedlung von Spielhallen verhindern wollen. Eine Zweitwohnsteuer soll in erster Linie die Bewohner eines Hauses in der sie erhebenden Stadt motivieren, dort ihren Erstwohnsitz anzumelden.

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